 
Aufnahme finden Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts mit Verhaltens- und Lernschwierigkeiten.
Aufnahme und Eintritt werden vom Gesamtleiter mit den Fachpersonen aus Schule und Wohngruppen zusammen mit den zuständigen Stellen und den Eltern vorbereitet und durchgeführt.
Vor einem möglichen Eintritt finden eine Heimbesichtigung, ein Abklärungsgespräch und einige Schnuppertage statt. Das Aufnahmealter bewegt sich zwischen 7 und 15 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 1-2 Jahre.
Die Aufnahmebestimmungen werden in einem Vertrag geregelt.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren erfolgt in verschiedenen Etappen:
- Kontakt mit entsprechender Amtsstelle oder Privatperson.
- Unverbindlicher Besuch des Kindes und seiner Angehörigen (evtl. mit SozialarbeiterIn) im Heim. Besichtigung Schule, Wohngruppe und Areal.
- Einreichen der Unterlagen durch die einweisende Stelle (Schulberichte, ärztliche und/ oder schulpsychologische Befunde usw.).
- In der Regel werden dann einige Schnuppertage im Heim vereinbart.
- Einreichung der offiziellen Anmeldeunterlagen.
- Ablehnungs- oder Aufnahmebestätigung unter Vorbehalt einer üblichen Probezeit mit regelmässigen Gesprächen und Kontakten.
- In regelmässigen (halbjährlich stattfindenden) Gesprächen werden dann diese Zielsetzungen überprüft und neu festgelegt.
- Voraussetzung zu einer Aufnahme ist eine schriftlich bestätigte Aufnahmevereinbarung aller Beteiligten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit gemäss Aufnahmebestimmungen.
Aufnahme Kriterien
- Aufnahmealter zwischen 7 und 15 Jahren
- Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 1-2 Jahre
- Aufnahmevereinbarung
- Schriftliche Kostengutsprache


Gesamtleitung: Christoph Sambale 
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